From: Carsten M. <in...@li...> - 2005-09-12 12:31:59
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Am Montag, 12. September 2005 12:26 schrieb Hartmut Goebel: > > > wenn du Ist-Versteuerung machst buchst du die REchnung ja normalerweise > > auch erst wenn der Kunde bezahlt. Dann musst du die Umsatzsteuer > > nat=FCrlich auch nicht berichtigen. > > Soweit ich LX kenne (und bislang bedient habe), kann man eine Rechnung > nur "buchen". Bei anderen Aktionen wird sie nicht gespeichert und taucht > auch nicht in der OPo-Liste auf. Hallo Hartmut, bevor es hier zu einem Mi=DFverst=E4ndnis kommt: IST-Versteuerung:=20 Du legst eine Rechnung an und buchst Sie auch in LX-Office - die Umsatzsteuer wird aber erst berechnet (in der UstVa ausgewiesen),=20 wenn Du auch den dazugeh=F6rigen Zahlungseingang verbuchst. Soll-Versteuerung: Rechnung gebucht - aber noch kein Zahlungseingang Umsatzsteuer wird aber bereits f=FCr die UstVa erfasst... Daher hast Du die Rechnung zwar bereits verbucht, aber wenn dazu noch kein Zahlungseingang erfolgte mu=DF ja auch die Ust. lt. Voranmeldung noch nicht berichtigt werden (bei IST-Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten...) Problematisch wird es wohl eher wenn nun lediglich ein Teilbetrag gezahlt=20 wird, ich glaube hier gab es einen Bug - da LX-Office jetzt den gesamten Ust-Betrag f=FCr die UstVa berechnet... (habe ich hier zumindestens bei der unver=E4nderten Version 2.1.1) Notfalls halt mal probieren, den Teilbetrag einzeln (netto und den Ust.-Ant= eil=20 separat) =FCber "dialog-buchen" auszubuchen... =C4hh - hoffe das war jetzt noch einigerma=DFen verst=E4ndlich... Gru=DF Carsten =2D-=20 lin4work ------- open source l=F6sungen http://www.lin4work.de in...@li... |