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Abschlags Zahlung

2015-01-19
2015-08-02
  • Kersten Doss

    Kersten Doss - 2015-01-19

    Eien wunderschönen guten Morgen/Tag Klaas,

    frage wäre es machbar das man eine Abschlags Zahlung wie im anhang einfügen
    könnte?
    Dann noch die Frage kann man den Projekt Namen oder bezeichnung auch auf die
    Dokumente bringen wenn ja BITTE wie!

    Vielen Dank für das Schönen Program.

    Steinbeisser

    Ps.es macht immer spaß was neues zu machen.

    --

     
    • Klaas Freitag

      Klaas Freitag - 2015-01-20

      Hi,

      ich sehe keinen Anhang hier, kannst du entweder genauer beschreiben und/oder mir den Anhang mal an kraft at freisturz.de schicken?

      Danke,

      Klaas

       
  • Kersten Doss

    Kersten Doss - 2015-01-20

    Die Summe der Schlussrechnung beträgt
    Netto 596,09€
    MwST. 19% 113,26€
    Gesamt 709,35€

    der Kunde hat aber am Tag X eine Abschlag von 150€ gezahlt
    dieser betrag wird von der Summe Netto dann aus gerechnet.

    Netto 126,05€
    MwSt. 19% 23,95€
    Gesamt 150,00€ Abschlag

    Rest der Offenen Rechnung 596.09€ minus 126,05€ ist gleich

    Offener Rest Betrag von Rechnung Nr x 470,04€
    MwSt. 19% 89,31€
    Gesamtsumme die noch zuzahlen ist 559,35€

    So ich hoffe man versteht es!

    Danke

    Steinbeisser

     
  • Klaas Freitag

    Klaas Freitag - 2015-01-20

    Ja, das ist klarer.

    Aber das sollte gehen indem Du einen Posten einfügst und eine negative Summe dazu einträgst wie
    "Abschlag" Menge 1, Einheit "pauschal", Summe -126,05 Euro

    Das sollte unter dem Strich aufs gleiche rauskommen.

     
  • Wolfgang

    Wolfgang - 2015-07-31

    Abschlagszahlungen als Nettobetrag von der Schlussrechnung abzuziehen macht mehrer Löcher auf.

    1. Der Umsatzsteuersatz kann sich während der Bauzeit ändern. das kann je nach Objekt Beträge im 5 bis 6 stelligen Bereich ausmachen.

    2.Maßgebend ist der zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültige Umsatzsteuersatz.
    3.Die Umsatzsteuerbeträge müssen korrekt ausgewiesen werden, auch bei gesplitteten Zahlungen a
    uf eine Abschlagsrechnungen bei zwischenzeitlicher Änderung des Satzes. (Mindestistversteuerung) .
    d
    er Vorschlag vom 20.01.2015 birgt somit erhebliches Konfliktpotential mit dem Finanzamt. Somit auch für den Hersteller der Software potentielle Schadensersatzforderungen.

     
    • Wolfgang

      Wolfgang - 2015-07-31

      Für die Bilanzierung beachte man, erst mit der Schlussrechnung ist der Umsatz bewirkt, Abschlagszahlungen sind Verbindlichkeiten, enthaltene MWST an das Finanzamt abzuführen. Leistungen nur im Bestand angefangene Bauten und Veränderung Bautenstand sichtbar.

      Schlussrechnungen sind somit Brutto über den Gesamtbetrag zu erstellen.
      Gesamte MWST auszuweisen
      Erhaltene Anzahlungen in der Schlussrechnung auszuweisen (brutto)
      enthaltene MWST in den Anzahlunghen auszuweisen
      enthaltene MWST in dem Schlußzahlungsbetrag auszuweisen.

      Korrekturen durch den Auftraggeber müssen auch den MWST Ausweis korrigieren, ansonsten ist eine Bestätigung der Korrektur mit den korrekten Beträgen nachzusenden.

       
  • Klaas Freitag

    Klaas Freitag - 2015-08-02

    Hi Wolfgang, danke für Deine Hinweise. So wie ich das lese sind das jedoch alles eher Verfahren, Teil- und Schlußrechnungen korrekt zu stellen und nichts, was in der Software geändert werden müsste.

    Zum Thema "potentielle Schadensersatzforderungen": Natürlich kann ich als Autor von freier Software keinerlei Haftüberltnehmen. Bedenke, dass ich (und evtl. andere) Kraft als Privatpersonen und in der Freizeit entwickeln und umsonst lizensiert unter der GPL veröffentlichen. Ausdrücklich garantieren wir nichts. Jeder, der mit Kraft arbeitet, sollte sich dessen bewusst sein.

     
  • Klaas Freitag

    Klaas Freitag - 2015-08-02

    Es lohnt sich hier auch die Lektüre der GPL: http://www.gnu.de/documents/gpl-3.0.de.html

    Insbesondere die Abschnitte "Gewährleistungsausschluß" und "Haftungsbegrenzung" sind da interessant.

     

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