Since January 2002 customers have to reduce the invoice of a craftsman by 15% and pay this amount directly to the german IRS. This was introduced by law to reduce illicit work (Schwarzarbeit).
The craftsman can get a note from his IRS office to be liberated from this reduction. The note has to be attached to the invoice and a reference has to be printed on the invoice.
Most craftsman programs have in the configuration a function to show the liberation, or to calculate the amount for their customer to be paid to the IRS.
If you would like to refer to this comment somewhere else in this project, copy and paste the following link:
Die Bauabzugssteuer ist vom Bauherren abzuziehen. Eine Bescheinigung ist dem Leistenden Unternehmen auszuhändigen, welche dann wieder mit der Umsatzsteuer verrechnen kann. Versäumnisse in diesem Bereich gehen zu Lasten des Bauherren, sofern eine Mindestgrenze pro Jahr überschritten wurde.
In der Rechnung selbst wird dieses nicht explizit ausgewiesen. Der Leistungsempfänger muss einen entsprechenden Beleg erstellen und die 15% abführen, welche der Aussteller wiederum beim Finanzamt verrechnen kann.
Üblicherweise wird aus Vereinfachungsgründen eine sogenannte Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorgelegt, diese kann vom Kunden im Internet überprüft werden. Ist diese gültig, muss der Rechnungsbetrag ohne Abzug der 15% Bauabzugssteuer bezahlt werden.
Für den Rechnungsverkehr der Bauunternehmen gegenseitig war diese Freistellungsbescheinigung bis zum 1.10.2014 auch gleichzeitig der Nachweis für die Rechnungsstellung nach §13b UStG (Umkehr der Steuerschuldnerschaft vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger)
Ab dem 1.10.2014 ist eine gesonderte Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes erforderlich.
Last edit: Wolfgang 2015-07-31
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Since January 2002 customers have to reduce the invoice of a craftsman by 15% and pay this amount directly to the german IRS. This was introduced by law to reduce illicit work (Schwarzarbeit).
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Die Bauabzugssteuer ist vom Bauherren abzuziehen. Eine Bescheinigung ist dem Leistenden Unternehmen auszuhändigen, welche dann wieder mit der Umsatzsteuer verrechnen kann. Versäumnisse in diesem Bereich gehen zu Lasten des Bauherren, sofern eine Mindestgrenze pro Jahr überschritten wurde.
In der Rechnung selbst wird dieses nicht explizit ausgewiesen. Der Leistungsempfänger muss einen entsprechenden Beleg erstellen und die 15% abführen, welche der Aussteller wiederum beim Finanzamt verrechnen kann.
Üblicherweise wird aus Vereinfachungsgründen eine sogenannte Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorgelegt, diese kann vom Kunden im Internet überprüft werden. Ist diese gültig, muss der Rechnungsbetrag ohne Abzug der 15% Bauabzugssteuer bezahlt werden.
Für den Rechnungsverkehr der Bauunternehmen gegenseitig war diese Freistellungsbescheinigung bis zum 1.10.2014 auch gleichzeitig der Nachweis für die Rechnungsstellung nach §13b UStG (Umkehr der Steuerschuldnerschaft vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger)
Ab dem 1.10.2014 ist eine gesonderte Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes erforderlich.
Last edit: Wolfgang 2015-07-31