[A2open-diskussion] A2Open
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From: Gottwalt T. <thi...@gm...> - 2006-06-13 11:54:18
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Hallo Liste, ein paar grundsaetzliche Ueberlegungen und Anmerkungen zu Burkhardt: Wir sind inzwischen nicht mehr stehengeblieben bei dem Gedanken an lokale Server. Und das, obwohl dort die von mir so geschaetzten "Pralinenschachteln" (also simple Minirechner mit Flash-Laufwerken, ohne aktive Kuehlung etc. mit Via-Chipsatz) ausgereicht haetten, gerade auch, weil die Via-Loesung die ganze Verschluesselung in Hardware geliefert haette. Da waere dann ein fertig konfigurierter Server etwa bei 500 EUR gelegen, aber das wenigstens 700 mal macht immerhin auch 350000 EUR zzgl. Wartung etc., das ist schlicht zu viel. Zur Zugriffskontrolle auf den zentralen Datenbankserver hatten wir bisher jetzt folgende Ueberlegung: Es werden Schluessel ausgegeben, wahlweise (je nach installierter Hardware vor Ort) auf Diskette, CD oder USB-Stick. Zugriff ist immer nur moeglich mit lokal zugreifbarem Schluessel. Da bekommen wir im Ernstfall Probleme, wenn irgendwann in einer Dienststelle tatsaechlich keine externen Laufwerke mehr ansprechbar sein sollten. Dann muessen wir zwangslaeufig auf USB- oder serielle oder ps2- Dongles ausweichen, die zwischen Tastaturkabel und Rechner gesteckt werden. Auch die kosten nicht die Welt. Die Schluessel sind eindeutig einer Dienststelle zugeordnet, und jede Dienststelle erhaelt zwei "Masterschluessel". Die Schluessel werden anbieterseitig nicht Personen zugeordnet (wichtig, da eine indirekte Arbeitskontrolle bei vielen Mitarbeitern des oeffentlichen Dienstes nicht zulaessig ist), aber die Schluessel werden gegen Unterschrift und Pfand durch den Personalrat ausgegeben. Dadurch ist indirekt doch eine (auch strafrechtliche) Ahndung bei missbraeuchlichen Zugriffen moeglich. Abhandengekommene Schluessel werden zentral gesperrt. Zugriffsbeschraenkungen: Schreibenden Zugriff auf einen Datensatz erhaelt ohne irgendwelche Einschraenkungen immer der Ersteller (also der mit dem Erstellerschluessel autorisierte Rechner). Vollstaendigen lesenden Zugriff erhalten alle mit einem Schluessel der selben Dienststelle autorisierten Rechner. Will einer dieser Rechner schreibenden Zugriff, so ist dieser extra anzufordern (lediglich ein Klick, aber immerhin eine erste Schwelle). Jeder lesende und schreibende Zugriff wird geloggt. Mitarbeiter anderer Dienststellen erhalten lediglich lesenden Zugriff auf die Stammdaten aller Antragsteller (also: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort, vollstaendige Anschrift, Eltern, Rentenversicherungsnummer und betreuende Dienststelle). Wollen sie weitergehenden Zugriff (z. B. weil jemand dorthin gezogen ist), so erhalten sie diesen entweder, indem sie ihn beim Ersteller des Datensatzes anfordern (der Ersteller erhaelt eine Nachricht "Mitarbeiter xyz der Dienststelle nop will die Bearbeitung des Datensatzes von Frau abc uebernehmen. Genehmigen?") oder indem sie sich den Zugriff durch den "Masterkey", der zweifach in jeder Dienststelle vorliegt. Ab dem Moment wird der entsprechende Antrag vollstaendig der neuen Dienststelle zugeordnet, die alte Dienststelle hat nun nur noch lesenden Zugriff auf die Stammdaten. Dies ist keine lueckenlose Zugriffs- und Missbrauchsabsicherung, aber eine pragmatische Erschwernis, die es verhindern kann, dass tausende Datensaetze illegal genutzt werden. Einfach, weil das zu muehsam waere. Und es ermoeglicht im Ernstfall die Ahndung strafrechtlich relevanten Missbrauchs. Zur Software an sich: Zur Erfassung werden im Grunde stur die Daten des Antragsbogens erfasst. Dabei wird zu Anfang bei jeder Person, die im Antrag steht, ein Datenabgleich durchgefuehrt, um sicherzustellen, dass Kinder nicht bei beiden geschiedenen Eltern der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden etc. Dann werden stur die Daten erfasst, bei den einzelnen entsprechenden Feldern wird vermerkt, in welcher Form die entsprechenden Daten nachgewiesen wurden (z. B. Miete gem. Mietvertrag, Unterhaltsverpflichtung gem. duesseldorfer Tabelle bzw. gem. Urteil, Mehrbedarf gem. aerztlichem Attest etc. pp.). Und immer der Vermerk, ob das Nachweis-Dokument als Kopie der Akte beigefuegt wurde. Bei jedem einzelnen Punkt koennen die relevanten Gesetzes- und Verfahrensanordnungstexte aufgerufen werden (die muessen also jeweils hinterlegt sein) und zum Schluss wird das Ergebnis berechnet. Daraus wird ein vorlaeufiger Bescheid erstellt und die gesamten erfassten Daten werden auf dem zentralen Server gespeichert. Was bietet das Frontend noch? Die Eingabe von Aenderungen mit dem Datum, ab wann (und bis wann) die Aenderung wirksam wird (z. B. Zuverdienst, Heirat, Auszug der Kinder usw.). Verwaltung von Bar-, Ueberweisungs- oder Scheckvorschuessen. Verwaltung von Rueckforderungen, Kuerzungen, Nachzahlungen. Messaging zwischen den Mitarbeitern und den Dienststellen zu den einzelnen Faellen (wie oben schon beschrieben z. B. bei der Uebernahme eines Falles) Darstellung eines Falles im Verlauf (also: Historie eines Antragstellers, z. B.). Anmerkungen und Notizen zum jeweiligen Fall. Was macht das Backend? Erfassung und Speicherung der eingegebenen Faelle Abgleich mit den Rentenversicherungen als Kontrolle wg. paralleler meldepflichtiger Beschaeftigung Abgleich mit den Sozialaemtern (sind beides wohldefinierte Schnittstellen, laeuft jeweils ueber die Rentenversicherungsnummer) Ausloesung der Ueberweisungen (taeglicher "Bericht", der an die Buchhaltungssoftware geleitet wird, wohldefinierte Schnittstelle) Statistik Historie der einzelnen Verlaeufe regelmaessiger Bericht an die Rentenversicherungstraeger und Krankenkassen Im Grunde war es das. Die Verwaltung der Zielvereinbarungen, 1-EUR-Jobs, Vermittlungstaetigkeit etc. erfolgt in separaten Loesungen. Das kann man zwar Schritt fuer Schritt mit uebernehmen, theoretisch. Aber hier gehts erstmal nur um den Funktionsumfang von A2LL. Ich bin der zuversichtlichen Ansicht, dass Guidos Idee, ein Grundprogramm zu erstellen, das seine konkrete Erscheinungsform durch definierende Konfigurationsfiles erhaelt, voellig richtig ist. Und diese Files koennen meinetwegen als .xml-Files oder in einem anderen sinnvollen Format vorliegen. Das muss man nur einmalig festlegen. Das Programm an sich laeuft und rechnet dann lokal, die Ergebnisse werden zentral gespeichert und zentral verwaltet. Voraussetzen koennen wir Rechner mit Windows NT ab NT 4 bis NT 5.1 mit Netzwerkanschluss, entweder ueber Internet oder ueber das separate Arbeitsamtsnetz. Es muessen maximal zwanzigtausend Clients lesenden Zugriff auf den zentralen Datenbankserver erhalten (ARGEn, Dienststellen, Optionskommunen) zum Abgleich, und es existieren einige explizite Abfrage- bzw. Datenuebergabeschnittstellen fuer andere Software (Rentenversicherungen, Krankenkassen, Sozialaemter, Buchhaltungssoftware). Ist das soweit klar und vernuenftig? Gruss Gottwalt |